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Monopol von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zulässig

Das EuGH-Verfahren


Gegenstand des Verfahrens:

Rs. C-350/07 – Kattner Stahlbau GmbH / Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Urteil vom 5. März 2009

Leitsätze (nicht amtlich):

  • Eine gewerbliche Berufsgenossenschaft ist kein Unternehmen im Sinne der Art. 81 EG und 82 EG, sondern nimmt eine Aufgabe rein sozialer Natur wahr, soweit sie im Rahmen eines Systems tätig wird, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das staatlicher Aufsicht unterliegt.
  • Das System der Pflichtmitgliedschaft eines Unternehmens in einer gewerblichen Berufsgenossenschaft steht nicht den Art. 49 f. EG (Dienstleistungsfreiheit) entgegen, sofern es nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des Ziels der Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts eines Zweigs der sozialen Sicherheit erforderlich ist.

Der Beitrag von Jan Horn zum Verfahren


Hier gelangen Sie zum Beitrag von Jan Horn zum Verfahren Rs. C-350/07:
Leitet Herunterladen der Datei einHorn: Monopol von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zulässig


Der Text wurde in Sozialrecht + Praxis, Heft 10/2009 veröffentlicht.


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