Sozialversicherungsträger als öffentliche Auftraggeber
Das EuGH-Verfahren
Gegenstand des Verfahrens:
Rechtssache C-300/07 (AOK Rheinland/Hamburg), Urteil vom 11. Juni 2009
Leitsätze (nicht amtlich):
- Krankenkassen sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.
- Hat ein gemischter öffentlicher Auftrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen zum Gegenstand, besteht das maßgebliche Kriterium für die Frage, ob dieser als Lieferauftrag oder als Dienstleistungsauftrag anzusehen ist, im jeweiligen Wert der in diesen Auftrag einbezogenen Waren und Dienstleistungen.
- Sofern sich die Erbringung von Dienstleistungen als im Verhältnis zur Warenlieferung überwiegend herausstellt, ist eine zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossene Vereinbarung als eine „Rahmenvereinbarung“ anzusehen.
Der Beitrag von Jan Horn zum Verfahren
Hier gelangen Sie zum Beitrag von Jan Horn zum Verfahren Rs. C-300/07:
Horn: Sozialversicherungsträger als öffentliche Auftraggeber
Der Text wurde in Sozialrecht + Praxis, Heft 02/2010 veröffentlicht.







