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Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen werden nicht von einem Gesetzgebungsorgan, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von einem Organ der Exekutive (Regierungs- oder Verwaltungsbehörde) erlassen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Weitere Informationen zur Rechtsverbindlichkeit von Rechtsverordnungen finden Sie im Beitrag C11-2011 von Prof. Dr. Katja Nebe

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Bundesregierung hat am 24. April 2013 die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen.

Mit der Änderungsverordnung wird über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen geht und dass es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen individuelle Aufklärung und Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind zu achten.

Die Verordnung enthält darüber hinaus Aktualisierungen im Anhang der ArbMedVV. Dadurch wird die arbeitsmedizinische Vorsorge an den Stand der Wissenschaft angepasst. Auf diese Weise soll der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates
(Opens internal link in current windowBR-Drucksache 327/13).

Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Stand: Beschluss des Bundeskabinetts am 24. April 2013)
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Synopse zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind.
Die VersMedV trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Leitet Herunterladen der Datei einVersorgungsmedizin-Verordnung (Stand: 28.10.2011)

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" (§ 2 VersMedV) werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt. Basis hierfür sind die Beschlüsse des unabhängigen "Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin", der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt durch Verordnungen zur Änderung der VersMedV.

Opens external link in new windowÜbersicht über die Verordnungen zur Änderung der VersMedV


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