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Folgerungen aus § 14 Abs.1 und 2 SGB IX für den Prüfungsumfang in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
(Zitiervorschlag: Gagel "Folgerungen aus § 14 Abs.1 und 2 SGB IX für den Prüfungsumfang in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren" mit Anmerkung Dr. Haines in Diskussionsforum A, Beitrag 1/2004 auf www.iqpr.de)
Gegenstand dieses Infos ist die Frage des Prüfungsumfangs von Leistungen zur Teilhabe in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. An konkreten Beispielfällen werden folgende Rechtsfragen behandelt:
1. Verhältnis des SGB IX zu den einzelnen Leistungsgesetzten.
2. Pflicht zur umfassenden Fallbearbeitung als Folge von § 14 SGB IX.
3. Besonderheiten bei Unzuständigkeit für die Leistungsart und
4. Auswirkungen im Gerichtsverfahren.
Insbesondere die Frage des Leistungsumfangs bei Unzuständigkeit des Rehabilitationsträgers für die beantragte Leistungsart wird kontrovers diskutiert.
Beitrag 1/2004 (PDF-Datei, 163 KB)
< Diskussionsbeitrag 11 | 2005

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