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Ramm und Welti: Diskussionsbeitrag 01-2010

Assistenzleistungen durch persönliches Budget – Selbstbestimmung und Bedarfsfeststellung Sächsisches LSG, B. v. 28.08.2008 – L 3 B 613/07 SO ER

(Zitiervorschlag: Ramm / Welti, „Assistenzleistungen durch persönliches Budget – Selbstbestimmung und Bedarfsfeststellung“ in Diskussionsforum A, Beitrag 01/2010 auf www.iqpr.de)

Die Autoren besprechen hier eine Entscheidung des Sächsischen LSG, der der Fall einer schwerstpflegebedürftigen und schwerbehinderten Antragstellerin zugrunde lag, die im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes Leistungen in Form eines persönlichen Budgets begehrte. Das Gericht hat hierbei festgestellt, dass die Höhe des persönlichen Budgets so bemessen sein muss, dass die Kosten des individuellen Hilfebedarfs gedeckt sind, wobei insbesondere der Aspekt einer gleichberechtigten und selbst bestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu beachten ist. Im Rahmen der Hilfegewährung ist daher das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen zu berücksichtigen und seine Intimsphäre und Würde zu schützen. Die Autoren stimmen dieser Entscheidung in vollem Umfang zu.

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