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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Kündigungsschutz – insbesondere: Nachweis der Aussichtslosigkeit eines BEM –
(Zitiervorschlag: Schian, M., Gagel „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Kündigungsschutz – insbesondere: Nachweis der Aussichtslosigkeit eines BEM –“ in Diskussionsforum B, Beitrag 13/2007 auf www.iqpr.de)
Ausgewählte Aspekte der Bedeutung des BEM für den Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung werden in diesem Beitrag aufbereitet. Es handelt sich um eine Besprechung eines Urteils des LAG Hamm v. 29.3.2006 – 18 Sa 2104/05,, das als Anlage beigefügt wurde. Der zu Grunde liegende Fall wirft neben bekannteren Fragestellungen unter anderem das Problem auf, wann ein BEM von vorn herein aussichtslos und wie dies nachzuweisen ist. Ebenfalls gibt der Fall Anlass, zu überlegen, wie sich arbeitgeberseitige Bemühungen zur Klärung im Vorfeld der krankheitsbedingten Kündigung zum BEM verhalten. Schließlich wird auch kurz auf auch das Verhältnis der Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitsschutzes zum BEM eingegangen.
Beitrag 13/2007 (PDF-Datei, 46 KB)
Anlage 1 (PDF-Datei, 44 KB)
Anlage 2 (PDF-Datei, 37 KB)
< Rechtsprechungshinweis 01 | 2007

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