29.06.2008 C: Sozialmedizin und Begutachtung Weber: Diskussionsbeitrag 01 | 2008

"Erwerbslebenskunde" des ärztlichen Gutachters

Dieser Beitrag befasst sich mit der sozialmedizinischen Begutachtung insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Autor zeigt auf, dass es bei der Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben für den gerichtlich beauftragten Gutachter unerlässlich ist, die konkreten Umstände auf dem Arbeitsmarkt zu kennen. Skizziert wird das Aufgabenfeld eines ärztlichen Gutachters von der Untersuchung des Betroffenen bis hin zur Feststellung des körperlichen und/oder geistigen Leistungsvermögens. In dem Zusammenhang weist der Autor auf die nicht hinreichend konkretisierten Begriffe der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und ihre Rolle für die Entscheidungsfindung des Gutachters hin. Über eine Vorabkontrolle hinaus, die ihre Berechtigung in den §§ 407a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 404a Abs. 2 ZPO findet, fordert der Autor einen kritischen Umgang der ärztlichen Gutachter und Gerichte mit gerichtlichen Beweisfragen.

(Zitiervorschlag: Weber „Erwerbslebenskunde“ des ärztlichen Gutachters“ in Diskussionsforum C, Beitrag 1/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Begutachtung, Sozialmedizinische Begutachtung, Sozialmedizin, Leistungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Gutachter


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