Neue Rechtsprechung zur Bewertung von Behinderungen
Der Autor bespricht zwei neuere Entscheidungen des BSG und schließt sich den Aussagen an. Beim ersten Urteil kommt das BSG zu dem Schluss, dass die Feststellung eines GdB nicht abhängig gemacht werden darf von konkreten Vorteilen, die geltend gemacht werden müssten. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile vorliegen. Bei der zweiten Entscheidung, hatte das Gericht sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Übergewicht als Faktor bei der Vergabe des Merkzeichen G in Bezug zur Behinderung stehen kann. Das BSG kommt zum Schluss, dass Übergewicht zu berücksichtigen ist, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führt.
(Zitiervorschlag: Gagel "Neue Rechtsprechung zur Bewertung von Behinderungen" in Diskussionsforum C, Beitrag 1/2009 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
Feststellung des GdB, Merkzeichen G, Übergewicht
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