20.02.2003 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 02 | 2003

Bedeutung des § 85 SGB IX und das Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz

(Zitiervorschlag: Gagel „Bedeutung des § 85 SGB IX und das Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz“ in Gagel/Schian, Diskussionsforum B, SGB IX Info Nr. 6 auf www.reha-recht.de)

Nach anfänglichen Bemerkungen zum neuen Sprachgebrauch „behinderter Mensch“ behandelt das Info das vorrangige Ziel des Zustimmungsverfahrens nach § 85 SGB IX, den schwerbehinderten Menschen den Arbeitsplatz zu erhalten und den arbeitsrechtlichen Hintergrund letztlich erst in der zweiten Ebene der Überlegungen zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich u.a. Auswirkungen auf die Ermittlung von Amts wegen durch das Integrationsamt und die Mitwirkungspflichten der Betroffenen.




Stichwörter:

Integrationsamt, BEM, Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer, Kündigung


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