20.07.2007 A: Sozialrecht Tallich: Diskussionsbeitrag 08 | 2007

Die Gewährleistung der Kommunikation bei behinderten Menschen am Beispiel des Vermittlungsdienstes für Hörgeschädigte

Das Recht der Leistungen zur Teilhabe ist häufig geprägt von Abgrenzungsschwierigkeiten, die sowohl die Zuständigkeit einzelner Träger, als auch die Erstattungsfähigkeit von Leistungen allgemein betreffen. In diesem Beitrag zeigt Viktoria Tallich am Beispiel des technischen Vermittlungsdienstes auf, wie die Kommunikation von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden kann.

Sie gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der technische Vermittlungsdienst insgesamt oder in Teilen als Leistung von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden kann und dabei mehreren Leistungsarten wie medizinischen Hilfsmittel, Heilmittel, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft zugeordnet werden kann. Als Leistungsplattform schlägt die Autorin das persönliche Budget nach § 17 Abs. 2 SGB IX vor.

(Zitiervorschlag: Tallich "Die Gewährleistung der Kommunikation bei behinderten Menschen am Beispiel des Vermittlungsdienstes für Hörgeschädigte" in Diskussionsforum A, Beitrag 8/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Persönliches Budget, Hörgeschädigte, Kommunikationsbarrieren, Kommunikation, Zuständigkeit, Abgrenzungsfragen, Zuständigkeitsabgrenzung, Hilfsmittel (Rehabilitation), Hilfsmittel


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.