15.10.2007 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag 11 | 2007

Ermessensfehlerhafte Anrechnung einer zuvor abgebrochenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine nachfolgende Teilförderung

(Zitiervorschlag: Bunge „Ermessensfehlerhafte Anrechnung einer zuvor abgebrochenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine nachfolgende Teilförderung“ in Diskussionsforum A, Beitrag 11/2007 auf www.reha-recht.de)

Das BSG hat in einem wegweisenden in diesem Beitrag besprochenen Urteil mehr Klarheit in das Recht der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation gebracht. Eine bis zu dieser Entscheidung offene Frage war unter anderem, ob und ggf. inwieweit die Kosten abgebrochener Bildungsmaßnahmen bei der Bewilligung neuer Maßnahmen anzurechnen sind. Auf Seiten der Träger waren vor dem Hintergrund des häufig eingeräumten Ermessens, knapper Kassen und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bestrebungen zu verzeichnen, eine solche Anrechnung vorzunehmen. Diesen hat das BSG in seiner Entscheidung eine Absage erteilt und die Bedeutung der Berufsfindungsmaßnahmen betont. Der Autor bespricht die Entscheidung zustimmend und weist auf weitergehende Wirkungen des Urteils hin.


Stichwörter:

Anrechnung, Berufsbildung, Maßnahmeabbruch, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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