01.12.2008 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 19 | 2008

Entbehrlichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur bei Nachweis der Aussichtslosigkeit – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 23.04.2008, 2 AZR 1012/06 -

(Zitiervorschlag: Gagel „Entbehrlichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nur bei Nachweis der Aussichtslosigkeit – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 23.04.2008, 2 AZR 1012/06-“ in Diskussionsforum B, Beitrag 19/2008 auf www.reha-recht.de)

Der Beitrag behandelt ein Urteil des BAG (2 AZR 1012/06) in dem das Gericht erneut deutlich macht, was der Arbeitgeber zur Begründung einer krankheitsbedingten Kündigung vortragen muss und damit seine Rechtsprechung vom 12.02.2007 (2 AZR 716/06) aufrecht erhält. Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, von der Verpflichtung ein BEM durchzuführen seien Arbeitgeber nur befreit, wenn ausgeschlossen sei, dass dadurch das Arbeitsverhältnis hätte erhalten werden können. Dazu müsse der Arbeitgeber jedoch umfassend vortragen, warum eine Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz oder anderen Arbeitsplätzen auch bei leidensgerechter Anpassung oder Veränderung ausgeschlossen sei. Im Einzelnen diskutiert der Autor, ob die Durchführung eines BEM, wie das Gericht behauptet, von der objektiven Möglichkeit eines Erfolges abhängig ist. Dem hält er entgegen, dass oftmals erst durch den aufeinandertreffenden Sachverstand aller beteiligten Akteure eine umfassende Einschätzung aller in Betracht kommenden Alternativen möglich wird. Kritisch beäugt der Autor auch die Aussage, das Angebot einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit müsse mit einer Änderungskündigung verbunden werden. Dies widerspräche dem Wesen des BEM als Präventionsverfahren.




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