29.08.2013 A: Sozialrecht Frevert/Neumann: Diskussionsbeitrag A12-2013

Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Rahmen der
Kfz-Hilfeverordnung – ein Praxisbeispiel

(Zitiervorschlag: Frevert/Neumann: Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Rahmen der Kfz-Hilfeverordnung – ein Praxisbeispiel; Forum A, Beitrag A12-2013 unter www.reha-recht.de; 29.08.2013)

Als Berater in einem Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) dem fab e.V. in Kassel bereiten die Autoren die Problematik des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets im Rahmen der Kfz-Hilfeverordnung anhand eines Praxisbeispiels auf.

Die in der Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget veranschlagten Kosten reichten dem Berechtigtem zum Betrieb und Unterhalt eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs (Kfz) nicht aus. Das Fahrzeug wurde daher nach einer notwendigen Reparatur von der Kfz-Werkstatt zur Sicherung ihrer Ansprüche einbehalten. Sämtliche beteiligte Leistungsträger hielten sich für nicht zuständig. Nach einer erfolgreichen Einstweiligen Anordnung regte das Sozialgericht Kassel ein Mediationsverfahren an, um die sich für den Leistungsempfänger ergebenen Nachteile abwenden zu können.

 


Info:

Interessierte können die anonymisierte Zielvereinbarung beim Bundesverband der Zentren für selbstbestimmtes Leben – ISL e. V. 

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herunterladen, bei Uwe Frevert vom fab e. V. in Kassel weitere Informationen erhalten oder sich allgemein bei der Hotline Persönliches Budget der ISL unter Telefon: 01805 4747 12 (0,14 Euro pro Minute) zum Persönlichen Budget informieren.

Stichwörter:

Reparaturkosten, Kfz-Hilfeverordnung, Mediationsverfahren, Einsatz des Einkommens nach § 87 Abs. 1 S. 3 SGB XII, Persönliches Budget, trägerübergreifendes Persönliches Budget, Leistungsträger, Zuständigkeit


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