30.05.2014 A: Sozialrecht Hlava/Giese: Diskussionsbeitrag A13-2014

Verfassungsrechtliche Fragen der Kostenübernahme einer Hochschulassistenz – Anmerkung zu SG München, Urteil vom 12.03.2013 – S 48 SO 155/10

(Zitiervorschlag: Hlava/Giese: Verfassungsrechtliche Fragen der Kostenübernahme einer Hochschulassistenz – Anmerkung zu SG München, Urteil vom 12.03.2013 – S 48 SO 155/10; Forum A, Beitrag A13-2014 unter www.reha-recht.de; 30.05.2014)

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Fragen der Kostenübernahme einer Hochschulassistenz. Die Autoren besprechen hierzu eine Entscheidung des Sozialgerichts München vom 12. März 2013.

Das Gericht hatte sich damit zu befassen, ob ein behinderter Student vor der Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe eigenes Vermögen einsetzen müsse. Diese Frage wurde in der Entscheidung bejaht.

Die Autoren setzen sich hiermit kritisch auseinander und diskutieren, ob es nicht vielmehr verfassungsrechtlich geboten sei, auf die Anrechnung eigenen Einkommens und Vermögens ähnlich wie bei bereits bestehenden Vorschriften (z. B. § 92 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII) zu verzichten bzw. die Anrechnung weiter einzuschränken, um so einen behinderungsbedingten Nachteil für Studierende auszugleichen. Dies fordere auch die UN-Behindertenrechtskonvention.

Grundlage dieser Urteilsanmerkung ist der Beitrag „Vermögenseinsatz für eine Hochschulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe“, der im jurisPR-SozR 8/2014 Anm. 4 erschienen ist.

 


Stichwörter:

Hochschulassistenz, Nachrangprinzip, § 92 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, Persönliches Budget, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, Einkommens- und Vermögensanrechnung, Nachteilsausgleich, Studieren mit Behinderung, Behinderungsausgleich


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