30.10.2013 A: Sozialrecht Hlava: Diskussionsbeitrag A22-2013

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz? – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R

(Zitiervorschlag: Hlava: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz? – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R; Forum A, Beitrag A22-2013 unter www.reha-recht.de; 30.10.2013)

Der Autor bespricht in diesem Beitrag eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Februar 2013.

Das BSG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Laktoseintoleranz einen krankheitsbedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II auslösen könne und dies bejaht. Es wies das Urteil der Vorinstanz zurück. Dieses sah in der Lebensmittelunverträglichkeit keine Krankheit, die eine kostenaufwendigere Ernährung auslöse.

Der Autor befürwortet die ersten Ausführungen des BSG zur Milchzuckerunverträglichkeit als möglichen Auslöser für einen ernährungsbedingten Mehraufwand. Er geht hierbei sowohl auf die Praxisrelevanz des Themas sowie auf die Wirkung der Mehrbedarfsempfehlungen des Deutschen Vereins ein.

 


Stichwörter:

Krankheitsbedingter Mehrbedarf, Kostenaufwendige Ernährung, § 21 SGB II, Laktoseintoleranz, Lebensmittelunverträglichkeit, Mehrbedarfsempfehlung


Kommentare (2)

  1. Reha-Recht.de 08.08.2016
    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Urteilsbesprechung von Maren Giese in Fachbeitrag A4-2016: Assistenz für den Besuch eines Kindergartens bei schwerer Nahrungsmittelallergie – Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 27.08.2015 – L 8 SO 177/15 B ER, abrufbar unter dem Link http://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a4-2016/.

    Ihr Team von Reha-Recht.de
  2. Maren Giese 17.03.2016
    Auch ganz aktuell wurde eine Nahrungsmittelallergie (hier: Erdnussallergie) als Behinderung eingestuft: vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 27.08.2015 - L 8 SO 177/15 B ER

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.