23.10.2014 A: Sozialrecht Hlava: Diskussionsbeitrag A24-2014

Gehörlose Patienten im Krankenhaus – Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher? Teil 2 – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R

(Zitiervorschlag: Hlava: Gehörlose Patienten im Krankenhaus – Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher? Teil 2 – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R; Forum A, Beitrag A24-2014 unter www.reha-recht.de; 23.10.2014)

Der Autor befasst sich in seinem zweiteiligen Beitrag mit der Frage, wer für die Kostenübernahme von während eines Krankenhausaufenthaltes angefallenen Dolmetscherdiensten zuständig ist und ob für derartige Streitigkeiten die Zivil- oder die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Im zweiten Teil des Beitrags führt der Autor sein begonnenes Fazit fort.

Er setzt sich dazu kritisch mit der Kostenübernahme von Übersetzungsleistungen auseinander und damit, ob die Krankenkasse ihrer möglichen Verpflichtung bereits durch das Fallpauschalen-System gerecht wird. Schließlich geht er auch dem vorherrschenden Problem des Falls nach, ob bei Streitigkeiten über die Vergütung von Diensten eines Gebärdensprachdolmetschers die Zivil- oder Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. Der Autor begrüßt die Entscheidung des Gerichts, die Rechtswegzuständigkeit nach der Gesamtbetrachtung der Streitigkeit zu beurteilen.

Dieser Beitrag ist die Fortsetzung des Beitrags A23-2014.


Stichwörter:

Kostenübernahme (Kostenträger), Rechtsweg, Zuständigkeitsfrage, Kostenerstattung, Leistungsträger, Zuständigkeit, Zuständigkeitsklärung


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