25.11.2013 A: Sozialrecht Schumacher: Diskussionsbeitrag A25-2013

Soziale Leistungen für Kinder mit Behinderung im Fadenkreuz zwischen Jugend- und Sozialhilfe

In dem vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit den Schwierigkeiten, die sich aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an junge Menschen ergeben. So führe die Abgrenzung zwischen Jugend- und Sozialhilfe und die damit zusammenhängende Frage, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, oftmals zu Problemen. Beeinträchtigungen in der Entwicklung eines Kindes könnten oft nicht deutlich einer geistigen oder seelischen Behinderung zugeordnet werden. Die Komplexleistung Frühförderung für Kinder und ihre Familien stoße in der Praxis ebenfalls auf Umsetzungsprobleme. Die Entwicklungen in der Reform der Eingliederungshilfe könnten hier Abhilfe schaffen.

Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung aus der Zeitschrift Sozialrecht aktuell 2/2013. Die Entwicklungen der Reform der Eingliederungshilfe sind mittlerweile weiter vorangeschritten.

(Zitiervorschlag: Schumacher: Soziale Leistungen für Kinder mit Behinderung im Fadenkreuz zwischen Jugend- und Sozialhilfe; Forum A, Beitrag A25-2013 unter www.reha-recht.de; 25.11.2013)


Stichwörter:

geistige Behinderung, Nachrang Sozialhilfe, Frühförderung, Kinder mit Behinderung, Seelische Behinderung, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Gesetz zur Sozialen Teilhabe, Reform der Eingliederungshilfe, Nachrangige Zuständigkeit, Zuständigkeitsklärung, Zuständigkeitsfrage, Zuständigkeit, Bundesteilhabegesetz (BTHG), Eingliederungshilfe – Jugendhilfe


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