Einschränkungen in der Hörmittelversorgung – Kein Anspruch gegen die Krankenversicherung bei ausschließlich beruflichen Gebrauchsvorteilen – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R
(Zitiervorschlag: Waldenburger: Einschränkungen in der Hörmittelversorgung – Kein Anspruch gegen die Krankenversicherung bei ausschließlich beruflichen Gebrauchsvorteilen – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R; Forum A, Beitrag A26-2013 unter www.reha-recht.de; 27.11.2013)
Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit den Einschränkungen in der Hörmittelversorgung und bespricht dazu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Januar 2013. In Frage stand die über den Festbetrag hinausgehende Kostenübernahme eines hochwertigen Hörgerätes, welches die Klägerin für die Ausübung ihres Berufes benötigte.
Das BSG befasst sich in diesem Urteil mit der Unterscheidung zwischen unmittelbarem und mittelbarem Behinderungsausgleich sowie dem daraus resultierenden Leistungsumfang.
Diese Ausführungen werden von der Autorin kritisch bewertet. So verschärfe das BSG auf diese Weise die Versorgungslücken bei behinderten Menschen, die aufgrund geringer Erwerbstätigkeit die Voraussetzungen der Rentenversicherung noch nicht erfüllen. Durch eine strikte Umsetzung des unmittelbaren Behinderungsausgleichs könnte derartigen Benachteiligungen jedoch entgegengewirkt werden.
Die Autorin begrüßt auch einzelne Punkte der Entscheidung wie etwa die Kritik des Gerichtes an der Hörgeräteversorgung der Krankenkasse sowie die Stärkung der Verfahrensrechte der Leistungsberechtigten.
Stichwörter:
Berufliche Gebrauchsvorteile, § 12 Abs. 2 SGB V, § 14 Abs. 1 S.1 SGB IX, Hörmittelversorgung, Behinderungsausgleich, Zuständigkeit, Medizinische Rehabilitation, Festbetrag, § 36 SGB V
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