05.08.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Ramm/Hlava: Diskussionsbeitrag C15-2014

Barrierefreie Begutachtung – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 14.11.2013, B 9 SB 5/13 B

(Zitiervorschlag: Ramm/Hlava: Barrierefreie Begutachtung – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 14.11.2013, B 9 SB 5/13 B; Forum C, Beitrag C15-2014 unter www.reha-recht.de; 05.08.2014)

Die Autoren besprechen einen Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. November 2013. Ausgangspunkt ist die Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung sowie der Voraussetzungen für mehrere Merkzeichen. Strittig ist die Ausgestaltung der Begutachtung unter Aspekten der Barrierefreiheit.

Der Kläger legte gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim BSG ein. Das BSG entschied, dass die Nichtzulassungsbeschwerde begründet ist. Es führte u. a. aus, dass das Landessozialgericht dem Antrag des Klägers auf Erstellung des Gutachtens unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit ohne ausreichende Begründung nicht nachgekommen ist und somit ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz vorliegt.

Die Autoren begrüßen den Beschluss und thematisieren in diesem Zusammenhang u. a. die Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren.


Stichwörter:

Barrierefreiheit, Begutachtung, Amtsermittlungsgrundsatz, Merkzeichen, Mitwirkungspflichten, Grad der Behinderung (GdB), Amtsermittlung


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