29.11.2012 A: Sozialrecht Giese: Diskussionsbeitrag A28-2012

Persönliche Assistenz für ein Kind mit Diabetes im Kindertagesheim – Anmerkung zu OVG Bremen, Beschluss vom 12.05.2009 – S3 B 10/09

(Zitiervorschlag: Giese: Persönliche Assistenz für ein Kind mit Diabetes im Kindertagesheim – Anmerkung zu OVG Bremen, Beschluss vom 12.05.2009 – S3 B 10/09; Forum A, Beitrag A28-2012 unter www.reha-recht.de; 29.11.2012)

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen im einstweiligen Rechtsschutz vom 12. Mai 2009. Umstritten war der Anspruch auf Persönliche Assistenz in einer Kindertagesstätte für ein an Diabetes erkranktes Kind gegen den Sozialhilfeträger. Das Gericht bejahte dies entgegen der Auffassung des Sozialhilfeträgers, der die Krankenkasse für leistungszuständig hielt.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung. Zu Recht habe das Gericht festgestellt, dass vorliegend die Assistenzleistung die soziale Teilhabe des Kindes, insbesondere seine Einbeziehung in den Kreis Gleichaltriger bezweckt und es sich daher um eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft handelte, für die der Sozialhilfeträger zuständig sei. Dies schließt die teilweise Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkasse für den Anteil der Leistung, der der Behandlungspflege zuzuordnen ist, jedoch nicht grundsätzlich aus. Die Autorin betont vor diesem Hintergrund die Bedeutung der Zuständigkeitsregelung in § 14 SGB IX und regt an, zu diskutieren, ob das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen auch auf die Zuständigkeit bezogen werden sollte.


Stichwörter:

Kinderbetreuung, § 4 Abs. 3 SGB IX, Einbeziehung in den Kreis Gleichaltriger, Verhältnis der Behandlungspflege zu den Eingliederungshilfeleistungen, Persönliche Assistenz, Einstweiliger Rechtsschutz, Existenzminimum, Behandlungspflege, Zuständigkeitsklärung, Wunsch- und Wahlrecht, Blutzucker, Diabetes/Diabetiker


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