19.12.2013 A: Sozialrecht Giese: Diskussionsbeitrag A28-2013

Prüfungsumfang bei Anträgen auf Kinderrehabilitation – Anmerkung zu LSG Niedersachsen – Bremen vom 02.07.2012 – L 2 R 195/12 B ER

(Zitiervorschlag: Giese: Prüfungsumfang bei Anträgen auf Kinderrehabilitation – Anmerkung zu LSG Niedersachsen – Bremen vom 02.07.2012 – L 2 R 195/12 B ER; Forum A, Beitrag A28-2013 unter www.reha-recht.de; 19.12.2013)

Die Autorin bespricht die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 2. Juli 2012. Zugrunde lag ein Streit über die Zuständigkeit von Krankenkasse oder Jugendhilfeträger für eine Rehabilitationsmaßnahme an einem psychisch beeinträchtigten Jugendlichen. Das LSG legte für seine Entscheidung den Begriff der medizinischen Rehabilitation weit aus.

Die Autorin begrüßt das Vorgehen des LSG und weist darauf hin, dass eine strikte Trennung zwischen ärztlicher Behandlung und medizinischer Rehabilitation nicht sinnvoll sei. Der Fall verdeutliche zudem die Notwendigkeit einer Kooperation und Koordination unter Rehabilitationsträgern für eine schnellstmögliche und umfassende Bedarfsdeckung, die auch in der Strukturverantwortung der Träger liege.

 


Stichwörter:

Strukturverantwortung, Kinderheilbehandlung, § 13 Abs. 2 SGB IX, Medizinische Rehabilitation – Begriff, Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, § 10 SGB IX, Zuständigkeitsklärung, Kinderrehabilitation, geistige Behinderung, psychische Erkrankung


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