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Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es in Erfurt. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.

Hier finden Sie Pressemitteilungen und Informationen aus dem BAG:
Pressemitteilungen des BAG

Hier finden Sie die BAG-Entscheidungen des laufenden und der letzten vier Jahre: Entscheidungen des BAG

Hier finden Sie eine Übersicht über anstehende Termine zur mündlichen Verhandlung:
Termine des BAG

 

 

Hier gelangen Sie zur Website des BAG:
Öffnet externen Link in neuem FensterBundesarbeitsgericht


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