Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es in Erfurt. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.
Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
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