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Flyer Reha-Recht
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BRK-Monitoringstelle
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland voll zu verwirklichen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die dafür geschaffene unabhängige Monitoring-Stelle soll die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Allgemeine Informationen zur BRK Monitoringstelle
An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen über die Monitoringstelle.
Aktuelles Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Online-Handbuch "Inklusion als Menschenrecht"
Das Online-Handbuch "Inklusion als Menschenrecht" wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft angeboten. Es soll den Blick auf die Menschenrechte behinderter Menschen und ihre gesellschaftliche Teilhabe richten. Das Online-Handbuch ist vor allem für die pädagogische Arbeit in verschiedenen Bereichen konzipiert: Es stellt vielfältige Materialien zur Verfügung, die individuell nach Gruppengröße, Lernkontexten und Bedürfnissen der Lernenden ausgewählt werden können.
Zur Internetseite www.inklusion-als-menschenrecht.de
Positionen der Monitoringstelle
In der Reihe "Positionen" greift die Monitoringstelle Themen rund um die UN-Behindertenrechtskonvention auf.
Pressemitteilungen der Monitoringstelle
In ihren Pressemitteilungen informiert die Monitoringstelle über aktuelle Themen und Anlässe.
Stellungnahmen der Monitoringstelle
In ihren Stellungnahmen bezieht die Monitoringstelle zu aktuellen Themen und Entwicklungen Position.







