17.08.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Forderungen nach Reformen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird im August 2016 zehn Jahre alt. Mit dem AGG wurde ein einheitlicher gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder wegen der sexuellen Identität geschaffen. Zum Jubiläum werden verstärkt Forderungen nach einer Reform des Gesetzes laut.

So spricht sich beispielsweise die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für eine Gesetzesreform aus und stützt sich dabei auf Ergebnisse eines unabhängigen Evaluationsgremiums. So müssten Schutzlücken geschlossen werden, damit Menschen wirksamer gegen Diskriminierung vorgehen können. Im Evaluationsbericht sprechen sich die Expertinnen und Experten etwa für eine Ausweitung der Fristen aus, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen müssen. Auch sollten die Klagemöglichkeiten für Betroffene durch die Einführung eines Verbandsklagerechts erleichtert werden.

Wesentliche Forderungen für eine Novellierung des Gesetzes

Vollständige Evaluation des AGG

Auch von Seiten der Selbsthilfeverbände wird Kritik geäußert. So schreibt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) in einer Pressemitteilung vom 17. August 2016, die gesetzgeberischen Bestimmungen seien nicht ausreichend, um gegen Benachteiligungen durchgreifend vorzugehen. "Von einer diskriminierungsfreien Kultur sind wir hier noch weit entfernt", kritisiert der Vorsitzende Gerwin Matysiak und fordert eine zeitnahe Reform des Gesetzes. Sein Verband klagt derzeit gegen Mitnahmestopps von E-Scootern in Bussen und Bahnen. Der Verband sieht den Staat in der Pflicht, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit konsequent Barrieren abgebaut werden.

Am 21. September veranstaltet der BSK gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten des Bundes, Verena Bentele, in Berlin einen Fachtag zum Jubiläum.

Fachtag "10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Menschen mit Behinderungen"

(Quellen: Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.)

 


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