23.10.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Aktionsplan 2.0 der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-BRK

Im Juni 2015 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den „Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Jahren 2015-2017“ vorgelegt. Sie knüpft damit an ihren ersten Aktionsplan zur UN-BRK aus dem Jahr 2011 an.

Von 2015 bis 2017 will die DGUV die gemäß ihres bisherigen Aktionsplans geschaffenen Strukturen und Prozesse zur Umsetzung der UN-BRK verstärkt in den Alltag ihrer Träger und deren Einrichtungen implementieren. Barrierefreie Kommunikation, Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Gebäuden, aber auch Vorgaben zur Bewusstseinsbildung, zur Inklusion, Partizipation und Individualisierung sollen dort verbindlich und selbstverständlich umgesetzt werden.

Die Ziele des Aktionsplans 2.0 gliedern sich in die drei Handlungsfelder Bewusstseinsbildung, Partizipation und Inklusion. Konkrete Maßnahmen unterliegen u. a. folgenden Selbstverpflichtungen:

  • Ziele und Prinzipien der UN-BRK werden mit anderen Zielen der UV-Träger und deren Einrichtungen verschränkt.
  • Ziele und Prinzipien der UN-BRK werden durch Bildungsmaßnahmen transportiert.
  • Die Einbindung von Unfallversicherten und Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse wird auf allen Führungsebenen und in allen Gestaltungsbereichen weiterhin selbstverständlich berücksichtigt.
  • Die Einbindung von Peers soll konsequent weiterentwickelt werden.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung nutzt ihre Gestaltungsmöglichkeiten, damit Inklusion in den Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen, wie etwa Schulen, nach und nach realisiert wird.

Aktionsplan 2.0 der gesetzlichen Unfallversicherung (PDF)

(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)


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