26.04.2018 Daten, Fakten, Statistiken

Analyse bestehender Instrumente der Bedarfsermittlung – Abschlussbericht

Das Land Berlin hat untersuchen lassen, welche Bedarfsermittlungsinstrumente in Berlin und bundesweit den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entsprechen. Ziel der Studie ist es, Empfehlungen zur (Weiter-) Entwicklung eines Instruments für Berlin abzuleiten. Der Abschlussbericht wurde im März 2018 vorgelegt. Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ hob die bundesweite Bedeutung der Studie hervor.

Kern der Studie ist die Analyse bestehender Instrumente der Bedarfsermittlung anhand eines Kriterienkatalogs, der auf den Regelungen des BTHG sowie auf fachlicher Einschätzung basiert.

Zu den Kriterien zählen u. a.

  • die Erfassung und Dokumentation der individuellen Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Person,
  • die Abbildung der Ebenen des bio-psycho-sozialen Modells der ICF und
  • die Dokumentation der Kontextfaktoren unter Beachtung der Unterscheidung zwischen Leistung und Leistungsfähigkeit,
  • die Aufnahme der neun Lebensbereiche der ICF-Komponenten der Aktivitäten und Teilhabe
  • sowie der Verzicht auf die Arbeit mit vorab festgelegten Core-Sets.

Die Autorinnen der Studie kommen zu dem Schluss, dass u. a. das in Berlin für den Personenkreis der Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung verwendete HMB-Verfahren nicht den im Rahmen der Studie aufgestellten Anforderungen entspricht. Das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW), das Instrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) und der Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan (BBRP) wurden als für eine Weiterentwicklung geeignete Instrumente näher untersucht.

Nach Ansicht des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ ist die Berliner Studie auch für die (Weiter-) Entwicklung der Bedarfsermittlungsinstrumente in anderen Bundesländern anschlussfähig. Die Bedeutung der Studie liege in der fachlichen Erarbeitung eines Kriterienkatalogs und der darauf aufbauenden Analyse von Stärken und Schwächen vorhandener Bedarfsermittlungsinstrumente. Die Studie verdeutliche, dass Bedarfsermittlung in das reformierte Gesamtplanverfahren eingebettet werden müsse.

Der Bericht von Dr. Heike Engel (synergon) und Prof. Dr. Iris Beck (Universität Hamburg) steht auf der Seite des Projekts zum Download bereit:

Engel/Beck (2018): Voruntersuchung als Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung eines Instruments zur Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land Berlin

Mehr über das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“: umsetzungsbegleitung-bthg.de

(Quelle: Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz)


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