28.03.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAG WfbM fordert Einbeziehung der Werkstätten bei der Begleitung im Rahmen eines Budgets für Arbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) hat am 23. März 2018 eine Stellungnahme zur Einführung des bundesweiten Budgets für Arbeit veröffentlicht. Darin begrüßt sie die Leistung als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt ausdrücklich. Um das Budget für Arbeit zu einem Erfolg zu machen, müssten auch die WfbM in die Begleitung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz einbezogen werden.

Das Budget für Arbeit ist in einigen Bundesländern bereits erfolgreich erprobt und mit dem Bundesteilhabegesetz in § 61 als bundesweite Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt worden. Jetzt müsse das Augenmerk darauf liegen, das Angebot in allen Bundesländern erfolgreich umzusetzen, so die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme. Während sich bei der Höhe des Lohnkostenzuschusses sinnvolle bundeslandspezifische Regelungen abzeichneten, sind aus Sicht der BAG WfbM bei der Ausgestaltung der Begleitung am Arbeitsplatz kontroverse Standpunkte vertreten.

„Es ist die Tendenz erkennbar, dass einige Länder die Begleitung der Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz als vorrangige Aufgabe der Integrationsfachdienste sehen“, heißt es in dem Papier. Der Bruch jahrelang gewachsener Vertrauensverhältnisse und Unterstützungsarrangements könne den erfolgreichen Übergang in ein Budget für Arbeit gefährden. Ein grundsätzlicher Ausschluss einzelner Leistungserbringer bei der Begleitung und Anleitung im Budget für Arbeit sei zudem rechtswidrig. Er laufe einerseits dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zuwider, andererseits entspreche er nicht der Intention des Gesetzgebers.

Die WfbM verfügten sowohl in der Begleitung der Menschen am Arbeitsplatz als auch in der Akquise von Arbeitsplätzen, die für ein Budget für Arbeit in Frage kommen, über hohe Kompetenzen, erklärte die BAG WfbM. Um das Budget für Arbeit zu einem Erfolg zu machen, müsse diese Erfahrung der WfbM einbezogen werden.

Zur Stellungnahme auf der Webseite der BAG WfbM

(Quelle: BAG WfbM)    


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