26.10.2017 Politik

Bayerischer Landtag führt 2018 abgestuftes Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen ein

Der Bayerische Landtag hat am 25. Oktober 2017 beschlossen, dass hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen ein Blindengeld von über 30 bzw. 60 Prozent des bei voller Blindheit gezahlten Blindengeldes in Bayern erhalten sollen. Dieses Geld kann als Nachteilsausgleich für Hilfen zur Bewältigung des Alltags eingesetzt werden.

Die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) sieht vor, zum 01. Januar 2018 auch einen finanziellen Ausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen sowie für taubsehbehinderte Menschen einzuführen. Hiernach sollen hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern einen Geldbetrag in Höhe von 30 Prozent des Blindengelds für blinde Menschen erhalten, mindestens jedoch einen Geldbetrag in Höhe von € 176 monatlich. Taubsehbehinderte Menschen sollen den doppelten Betrag erhalten.

Nach Angaben in dem Gesetzentwurf beziehen in Bayern ca. 13.400 blinde und ca. 320 taubblinde Menschen ein Blindengeld nach dem BayBlindG. Die Anzahl der hochgradig sehbehinderten Menschen wird auf 8.500 Personen geschätzt, darunter sind etwa 100 Personen gleichzeitig auch taub.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) kommentierte, dass sich hiermit ein Kreis schließe. Der BBSB habe bereits im Jahr 2008 eine sozialpolitische Initiative zur Einführung eines finanziellen Nachteilsausgleichs für hochgradig sehbehinderte Menschen gestartet. In vielen Bereichen sähen sich hochgradig sehbehinderte Menschen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, so BBSB-Landesgeschäftsführer Steffen Erzgraber. Für sie sei nun Abhilfe in Sicht.

Die Freude sei dabei nicht ungetrübt. Der BBSB halte die Anrechnungsregeln bei Leistungen der Pflegeversicherung für ungeeignet: Menschen, die Leistungen nach Pflegegrad 5 erhalten, verbliebe lediglich ein abgestuftes Blindengeld von 20 €.

Weitere Informationen

Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25. Oktober 2017

Gesetzgebungsvorgang beim Bayerischen Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Pressemitteilung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbunds (BBSB) vom 25. Oktober 2017

(Quellen: Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport, Bayrischer Blinden- und Sehbehindertenbund)


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