29.03.2015 Politik

Besorgnis über Sonderstrukturen in Deutschland: Umsetzung der UN-BRK erstmals vom Fachausschuss geprüft

Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 26. und 27. März 2015 den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland geprüft. Die Prüfung dauerte sechs Stunden. Dabei befragten die Mitglieder des Ausschusses die deutsche Staatendelegation zu nahezu allen Artikeln der UN-BRK.

Einer Mitteilung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zufolge, entstand ein intensiver Austausch mit einer Mischung aus übergeordneten und spezifischen Aspekten, geprägt von dem Bemühen, die verschiedenen Aspekte der Konvention möglichst umfassend zu beleuchten und gleichzeitig auf die besondere Situation in Deutschland einzugehen.

Dabei sei deutlich geworden, dass den 17 anwesenden Ausschussmitgliedern einige Themen besonders wichtig waren (das deutsche Mitglied, Theresia Degener, durfte nicht an diesem Verfahren des eigenen Staates mitwirken).

Dazu gehörten:  

  • Regelungen zum Diskriminierungsschutz und die Frage, warum die Verweigerung angemessener Vorkehrungen in Deutschland nicht per Gesetz als Diskriminierung gilt.
  • Inwiefern sind Frauen und Kinder mit Behinderungen vor Gewalt geschützt?
  • Unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen.
  • Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie.
  • Ein besonderes Augenmerk legten die Ausschussmitglieder auf die Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit, insbesondere in Form der Werkstätten.
  • System der rechtlichen Betreuung, sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, als auch mit Blick auf die berichteten Praxisprobleme
  • Querschnittsthemen wie Zugänglichkeit, Datenerhebung und Indikatoren-Entwicklung
  • Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und die spezielle Situation von Flüchtlingen und Migrantinnen mit Behinderungen.

Insgesamt sei deutlich geworden, dass der Ausschuss besonders über die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen besorgt war und generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legte, wozu nicht nur genügend Alternativen, sondern auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung gehörten. 

Der Ausschuss wird am 10. April 2015 seine Abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK verabschieden und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen dazu aussprechen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen.

 Pressemitteilung

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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