07.12.2017 Politik

Beteiligungsprozess zur Umsetzung des BTHG in Baden-Württemberg

Im Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg können Interessierte noch bis 27. Dezember 2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg und des kommunalen Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten kommentieren.

Das Gesetz enthält folgende Regelungsschwerpunkte:

  • Bestimmung der Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2018 für die Aufgabe nach Artikel 1 Teil 2 Kapitel 8 BTHG und ab dem 1. Januar 2020 für alle Aufgaben nach Artikel 1 Teil 2 BTHG,
  • Vertretungs- und Verfahrensregelungen zur Erarbeitung der Rahmenverträge,
  • Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Rahmenverträge,
  • Regelung zur Bundeserstattung für den Barbetrag für Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen,
  • Ermöglichung der Ausübung des Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten durch die Stadt- und Landkreise.

Zu Beginn des Jahres 2018 sieht das Bundesteilhabegesetz die Einführung einer neuen Bedarfsermittlung und der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung vor. Die nächsten Umsetzungsschritte aus dem Bundesteilhabegesetz sind für die Jahre 2020 und 2023 vorgesehen.

Bei der Ausführung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg soll laut einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales und Integration eine umfangreiche Mitsprache der Betroffenen gewährleistet werden. Mit dem Instrument der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF – International Classification of Functioning, Disability and Health) werde der Bedarf in der Eingliederungshilfe ermittelt. Leistungsträger, Leistungserbringer und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen im Südwesten würden das Instrument auf baden-württembergische Bedürfnisse anpassen, um gleiche Lebensverhältnisse innerhalb des Landes zu gewährleisten. Ab Frühjahr 2018 solle es getestet, später weiterentwickelt und optimiert werden. Ziel sei es, ein zukunftsorientiertes, einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument auf ICF-Basis zu etablieren, in dessen Zentrum die betroffenen Menschen stünden. Die Stadt- und Landkreise bleiben dabei in Baden-Württemberg als Träger der Eingliederungshilfe auch künftig zuständig für die Bedarfsermittlung.

Im Zuge des Beteiligungsprozesses werden Verbände und Organisationen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung) und in einem Beteiligungsportal können registrierte Nutzer den Gesetzesvorschlag kommentieren.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg und des kommunalen Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten

Beteiligungsportal Baden-Württemberg

(Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Kobinet-Nachrichten)


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