02.03.2017 Politik

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für höhere Erwerbsminderungsrente

Am 15. Februar 2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen. Damit werden Leistungen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, ausgeweitet.

Bereits mit dem Rentenpaket 2014 sollte die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos verbessert werden. Wer beispielsweise ab dem 45. Lebensjahr aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aktuell bei der Höhe der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente so gestellt, als habe er bis zum Alter von 62 mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Diese "Zurechnungszeit" wurde im Jahr 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf soll die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre auf das Alter 65 verlängert werden.

Die Erhöhung beginnt im Jahr 2018 und dauert bis 2024. Damit sollen die Rentenansprüche für Neurentnerinnen und Neurentner im Fall der Erwerbsminderung langfristig steigen.

Weiter beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Gesetz), mit dem die Renten in Ost- und Westdeutschland bis zum Jahr 2025 angeglichen werden sollen.

Beide Gesetze bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Weitere Informationen:

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Themenseite "Alterssicherung" des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 


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