14.10.2015 Politik

Bundesrat äußert sich zur Pflegereform

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Pflegereform beschlossen. Er fordert, insgesamt 60 "Modellkommunen Pflege" zu schaffen, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden. Die Stellungnahme ist in einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag vom 29. September nachzulesen, zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung.

Forderungen des Bundesrats:

  • Der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der Pflegende nicht zur Verfügung steht – soll von sechs auf acht Wochen erweitert werden

  • Ein Initiativrecht für Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten soll in das Gesetz aufgenommen werden

  • Pflegezeiten sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt sein als Kindererziehungszeiten

Generell sei mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung "die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen" (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf.

Die Länder hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der Systeme SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) genau analysiert und bewertet werden müssten. Es wäre dringend geboten gewesen, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauere, dass die Bundesregierung dies nicht getan habe.

In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es, hinsichtlich der erforderlichen Anpassungen im SGB XII werde zeitnah ein separater Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt, dessen Regelungen zum 1. Januar 2017 zeitgleich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft treten sollen.

Weitere Informationen:

  • Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Bundestagsdrucksache 18/6182 vom 29.09.2015: Unterrichtung durch die Bundesregierung; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) - Drucksache 18/5926 -

  • Beratungsvorgang des Bundesrates zum zweiten Pflegestärkungsgesetz

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)

(Quellen: Deutscher Bundestag - Heute im Bundestag Nr. 497/Bundesrat)


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