29.08.2017 Politik

Bundesregierung zu Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft

Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für mehr Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht ausreichend zu unterstützen. Das geht aus der Antwort (18/13258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13043) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin betont die Regierung, das Ziel der Richtlinie "ausdrücklich" zu begrüßen, um dadurch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen.

Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2016 sei der Privatsektor nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen worden, weshalb Kinos, Cafés, Arztpraxen etc. sind auch weiterhin nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet seien, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Im Dezember 2015 legte die Europäische Kommission den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen" (Barrierefreiheits-RL oder European Accessibility Act – EAA) vor. Die Richtlinie soll dazu beitragen, behinderten Menschen ein breiteres und kostengünstigeres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Richtlinie sollen auch private Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Händler und Dienstleistungserbringer zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Eine Einigung aller Mitgliedstaaten wurde bisher noch nicht erzielt.

Bundestagsdrucksache 18/13258 (PDF/ 112 KB)

(Quelle: Heute im Bundestag Nr. 475 vom 25.08.2017)


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