22.06.2017 Politik

Bundestag beschließt EM-Leistungsverbesserungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) beschlossen. Damit sollen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können, besser abgesichert werden. Von 2018 an steigt die so genannte "Zurechnungszeit" für gesundheitlich eingeschränkte Neurentner stufenweise an.

Wem ab 2024 eine Erwerbsminderungsrente zusteht, erhält eine Rente als hätte er bis zum 65. (bisher 62.) Lebensjahr gearbeitet  – und in dieser Zeit so viel verdient wie im Durchschnitt des bisherigen Berufslebens. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) auf ihrer Webseite mit. In der Übergangsphase wird die Zurechnungszeit schrittweise verlängert. Doch auch bei den Erwerbsminderungsrenten werden  – wie bei Altersrenten  – durch einen früheren Eintritt in den Ruhestand Abschläge fällig. Pro Monat 0,3 Prozent, höchstens jedoch 10,8 Prozent.

Nach Angaben der DRV Bund werden jährlich rund 170 000 Menschen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aus dem Berufsalltag gerissen und seien deshalb auf eine Rente wegen Erwerbsminderung angewiesen. Insgesamt könnten derzeit rund 1,8 Millionen Beschäftigte trotz Reha gar nicht mehr oder maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung "Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Rente"

Medieninformation der DRV Bund "Mehr Rente für Kranken –Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner"

(Quellen: Deutscher Bundestag, Deutsche Rentenversicherung Bund)


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