18.08.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DBSV sucht Fallbeispiele zu Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes im Bildungsbereich

Nach Ansicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) fehlen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Regelungen, die auch behinderten Menschen gleichberechtigte Bildungschancen eröffnen. Der Verband ruft Betroffene dazu auf, eigene Erfahrungen in Form von Fallbeispielen einzusenden.

Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen für eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten oft Unterstützung, wie z. B. Hilfsmittel, Assistenz oder die Übertragung von Lernmaterialien in zugängliche Formate. Oft ist das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Der DBSV unterstreicht deshalb in seiner Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz, dass es bei den Leistungen für Bildung keinen Stillstand oder gar Rückschritte geben darf, sondern dass dieser Bereich zukunftsorientiert weiterentwickelt werden muss.

In seinem Newsletter dbsv-direkt Nr. 46-16 sucht der Verband Fallbeispiele zu verschiedenen Aspekten des Themas "Bildung":

  • Gesucht werden sehbehinderte Menschen, denen in der Schule oder im Studium beispielsweise Hilfsmittel und Assistenzkräfte finanziert wurden oder werden, ohne die die entsprechende Ausbildung unmöglich (gewesen) wäre.
  • Gesucht werden Menschen mit Hochschulabschluss, die im Laufe ihres Berufslebens sehbehindert oder blind geworden sind und denen als Umschulungsmaßnahme eine geringer qualifizierte Tätigkeit angeboten wurde, obwohl sie lieber ein weiteres Studium absolviert hätten.
  • Gesucht werden Menschen, die nach ihrer Berufsausbildung studiert haben oder studieren wollten. Zentral ist die Frage, auf welche Hürden sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Vorlesekräften gestoßen sind.
  • Gesucht werden sehbehinderte und blinde Menschen, die von ihren Erfahrungen mit lebenslangem Lernen berichten möchten, ob Volkshochschulkurs, nachgeholter Schulabschluss oder Seniorenstudium. Dabei soll geschildert werden, auf welche Schwierigkeiten sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln, Unterrichtsmaterial oder Assistenz gestoßen sind.

Betroffene sind dazu aufgerufen, ihren Fall stichwortartig zu schildern und Kontakt mit dem DBSV-Rechtsreferat, Christiane Möller, Tel.: 0 30 / 28 53 87-165, E-Mail: c.moeller@dbsv.org aufzunehmen.

Bereits Ende Juli hatte der Verband in einem "Steckbrief" um Mitwirkung bei der Suche nach Fallbeispielen für Blindengeld-Ungerechtigkeiten gebeten (siehe dbsv-direkt Nr. 44-16).

(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.