21.10.2015 Politik

Deutsche Fassung der Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands

Auf der Webseite www.gemeinsam-einfach-machen.de steht inzwischen die Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die Übersetzung der englischen Fassung bei der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Auftrag gegebenen. Sie diente als Basis für eine deutsche Fassung, die in Abstimmung mit den anderen Bundesministerien und den Ländern sowie unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erstellt und auf der Webseite des BMAS veröffentlicht wurde. Es handelt sich um keine amtliche Übersetzung des Dokuments der Vereinten Nationen.

Link zu den Dokumenten zur Staatenprüfung bei gemeinsam-einfach-machen.de

Hinweis: Die Monitoring-Stelle, die beim Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, begleitet den Prozess und veröffentlicht kontinuierlich Informationen, Analysen und Bewertungen dazu. Kürzlich lenkte sie in einer Publikation das Augenmerk auf die "Allgemeine Bemerkung Nr. 1 des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht".

(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutsches Institut für Menschenrechte, kobinet Nachrichten)

 


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