28.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutscher Landkreistag und andere fordern volle Leistung der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) fordern in einem gemeinsamen Positionspapier vom September 2016 gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung auch für Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben.

Menschen mit Behinderungen seien wie Menschen ohne Behinderungen in der Regel in der Pflegeversicherung versichert und zahlten die vollen Beiträge. Trotzdem erhielten sie nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe wohnen, heißt es in dem Positionspapier „Diskriminierung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung aufheben“.

§ 43a SGB XI bestimme, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Behinderteneinrichtungen unabhängig vom Umfang der Pflegebedürftigkeit lediglich eine Pauschale von maximal 266 € pro Monat erhalten. Das bewerten die Autoren als Ungleichbehandlung, die behoben werden müsse.

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Die bisher vorliegenden Gesetzentwürfe sehen ein Festhalten an der  Regelung des § 43a SGB XI vor bzw. eine Erweiterung auf ambulante Wohngruppen. „Der Gesetzgeber sollte die laufenden Gesetzgebungsverfahren nutzen, um die seit Jahrzehnten bestehende Benachteiligung pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen endlich aufzuheben“, sind sich DLT, Deutscher Städtetag und BAGüS einig.

Zum Positionspapier „Diskriminierung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung aufheben“

(Quelle: Deutscher Landkreistag)

 


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