22.11.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutscher Sozialgerichtstag pocht auf Prinzip der Leistungen aus einer Hand

Auf dem 6. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam sprachen sich die dort versammelten Sozialrechtsexperten einhellig für die Beibehaltung des seit 2001 geltenden Prinzips der Leistungen aus einer Hand aus. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz sollen komplexe Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe künftig nicht mehr aus einer Hand, sondern wieder von jedem Leistungsträger gesondert gewährt werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag rechnet in der Folge mit einem deutlichen Anstieg der Klagen bei den Sozialgerichten.

Mit den vorgesehenen Änderungen würden behinderte Menschen künftig von verschiedenen Trägern gesplittete Bescheide und Leistungen erhalten. Im Streitfall müssten sie getrennte Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die jeweiligen Träger führen. Das Verfahren werde unnötig verkompliziert und der Rechtsschutz für die Bürger massiv erschwert, schreibt der Deutsche Sozialgerichtstag dazu in einer Pressemitteilung vom 21. November 2016.

Nach Auffassung des Sozialgerichtstags stellt das bewährte Prinzip der Leistungen aus einer Hand sicher, dass behinderte Menschen und andere Rehabilitationsbedürftige alle notwendigen Leistungen einheitlich von einem einzigen Versicherungsträger erhalten. Dieser entscheidet über die Leistung als Ganzes, auch wenn für einzelne Teile ein anderer Träger zuständig ist. Die Kosten werden anschließend zwischen den Trägern ausgeglichen. Auf diese Weise haben die betroffenen Menschen nur einen Ansprechpartner und erhalten alle notwendigen Leistungen "unkompliziert und schnell".

Zur Pressemitteilung des Deutschen Sozialgerichtstags

(Quelle: Deutscher Sozialgerichtstag e.V.)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.