18.03.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutsches Institut für Menschenrechte plädiert für Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit

Anlässlich der ersten Lesung zur „Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ am 17.03.2016 forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten.

Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. „Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen“, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Es sei ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, so Aichele. „Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.“

Weitere Informationen

Zur Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung  

(Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.03.2016)


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