05.07.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Eckpunktepapier zur mobilen indikationsspezifischen Rehabilitation

Nachdem im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 die mobile wohnortnahe Rehabilitation erneut ausdrücklich verankert wurde, haben der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene zum 05.04.2016 Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation mit Umsetzungshinweisen zur Ausweitung des noch wenig verbreiteten Angebots Mobile Rehabilitation veröffentlicht.

Das entsprechende Papier wurde unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation gemeinsam entwickelt.

Zukünftig können Patienten aus den Bereichen Orthopädie/muskuloskelettale Erkrankungen, Onkologie, Neurologie, Kardiologie und Pneumologie zu Hause, wie auch im Pflegeheim und in der Kurzzeitpflege komplex-rehabilitativ behandelt werden. Die Indikationskriterien für diesen Patientenkreis und die damit verbundenen konzeptionellen Anforderungen sind in dem Eckpunktepapier definiert. Auf dieser Grundlage können mobile, ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen mit den Krankenkassenverbänden in einer Anschubphase bis Ende 2021 eine Ergänzungsvereinbarung abschließen. Neugründungen eigenständiger mobiler geriatrischer Rehabilitationsdienste sind ebenso weiterhin möglich.

Die Bundarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) begrüßt diese Entwicklung: „Diese Umsetzungshinweise helfen, eine Versorgungslücke zu schließen. Denn in der praktischen Arbeit der mobilen geriatrischen Rehabilitationsdienste treffen wir immer wieder auf jüngere nicht geriatrische Patienten, die nur in ihrer eigenen häuslichen Umgebung und unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds erfolgreich rehabilitiert werden können. Durch diese neue Entwicklung erhöhen sich die Rehabilitationschancen dieser Zielgruppe deutlich. Wir wünschen uns, dass jetzt viele Einrichtungsträger ihre Chance nutzen und mobile Rehabilitation anbieten, indem sie einen ergänzenden oder einen eigenständigen mobilen Dienst aufbauen“, so der Vorsitzende der BAG MoRe Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann.

Eckpunkte des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation vom 05.04.2016

Zum Eckpunktepapier


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