22.06.2017 Politik

Einbezug der Zivilgesellschaft bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz zur Umsetzung der UN-BRK

Deutschland hat bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vom 13. bis 15. Juni 2017 in New York erstmals die Vizepräsidentschaft der Konferenz übernommen. Das Oberthema lautete "Einbeziehung und volle Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren repräsentativen Organisationen bei der Umsetzung der Konvention in der nächsten Dekade". Teilnehmer waren Vertreter der Vertragsstaaten und der Zivilgesellschaften.

Nach Artikel 40 der UN-BRK treten die Vertragsstaaten regelmäßig in einer Konferenz zusammen, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung ihres Übereinkommens zu behandeln. Mit 174 Vertragsstaaten nahmen an der Konferenz in New York so viele teil wie nie zuvor. Die Bundesregierung war bei der Konferenz durch eine Delegation aus dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Beauftragen der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten.

Zentrale Tagesordnungspunkte waren:

  • Auswirkungen von Mehrfachdiskriminierung auf Menschen mit Behinderungen und Förderung ihrer Partizipation bei der Erreichung der Agenda 2030-Ziele für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit der UN-BRK,
  • Inklusion und volle Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen (Artikel 11 der UN-BRK)
  • Förderung der inklusiven Stadtentwicklung und der Umsetzung der Neuen Urbanen Agenda - Habitat III (Artikel 9 der UN-BRK).

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, führte gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller aus dem BMAS und Vertretern der Zivilgesellschaft Gespräche mit Vertretern anderer Staaten, nahm an der Generaldebatte teil und besuchte Nebenveranstaltungen ("Side-Events").

Bentele wertete es als wichtiges Signal, dass Deutschland erstmals die Vizepräsidentschaft der Konferenz übernommen hat. Unter der Präsidentschaft Bulgariens und gemeinsam mit Tunesien, Sri-Lanka und Ecuador habe die Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen dadurch viel Einfluss auf inhaltliche Schwerpunkte nehmen können. "So konnte verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Zivilgesellschaft in alle Veranstaltungen einbezogen wird", lobte die Beauftragte.

Am zweiten Tag der Konferenz moderierte Bentele das Side-Event "Kommunikation als Schlüssel für Inklusion und Teilhabe", das von Deutschland in Kooperation mit Australien und Israel veranstaltet wurde. Dabei machte die Behindertenbeauftragte deutlich, dass die Implementierung der Artikel 9 (Zugänglichkeit) und 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen) entscheidend sei für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Hörbehinderungen: "Leichte Sprache oder Gebärdensprache sind wichtig, damit Menschen ihre Interessen wirksam vertreten können." Die Parlamentarische Staatssekretärin Lösekrug-Möller wies auf Verbesserungen durch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Deutschland hin. Erstmals gebe es ein verbrieftes Recht auf Informationen von Bundesbehörden in Leichter Sprache.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen)


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