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Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss die Schule auf dem Weg in ein inklusives Bildungssystem weiterentwickelt werden. Allen Kindern und Jugendlichen soll in ihrer Verschiedenheit die Teilhabe an Bildung in allen Schulformen und Klassenstufen ermöglicht werden. Wie dies geschehen kann, thematisiert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in seinen Empfehlungen vom Dezember 2016.
In der Stellungnahme gibt der Deutsche Verein grundsätzliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung von der Schulbegleitung zur Schulassistenz und gibt in einem weiteren Abschnitt Empfehlungen für die derzeitige Praxis im Übergang zum inklusiven Schulsystem.
Derzeit fehle es vielerorts an einem inklusiv-pädagogischen Gesamtsystem, schreibt der Deutsche Verein in dem Papier. Um existierende Defizite auszugleichen, werde derzeit überwiegend auf die von der Eingliederungshilfe finanzierten Schulbegleitungen zurückgegriffen. Auf der Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs werde so versucht, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gleichermaßen in Regel- und Förderschulen sicherzustellen. In einem inklusiven Bildungssystem müsse sich die Schule aber zu einem multiprofessionellen Bildungsort entwickeln, an dem Kinder und Jugendliche in ihrer Unterschiedlichkeit mit ihren verschiedenen Bedarfen eine Struktur zur Teilhabe an Bildung vorfinden und die verschiedenen Partner auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Die Vorschläge des Deutschen Vereins sind in der ausführlichen Stellungnahme nachzulesen:
(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
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