25.05.2015 Politik

Entschließung des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament eine Entschließung über die volle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Gemeinschaft (EU) verabschiedet. Es bekräftigt darin seinen Anspruch auf eine stärkere Einbindung in den Prozess der Umsetzung sowie der Mitwirkung am konstruktiven Dialog mit dem UN-Komitee für die Rechte der Menschen mit Behinderungen.

Die EU hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2007 auf der Grund­lage eines Beschlusses des Rates der Europäis­chen Union unter­schrieben. Am 5. Juni 2014 hatte die EU ihren ersten Bericht zum Stand der Umsetzung verabschiedet.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu der vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Fragenliste zu ihrem Bericht wird die EU-Kommission dazu aufgefordert,

"alle einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen einschließlich des Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Bürgerbeauftragten und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte offiziell mit ihrer Antwort auf die Fragenliste zu befassen."

Die EU soll außerdem entsprechende Statistiken bereitstellen, die als Ausgangsbasis für die Entwicklung geeigneter Strategien benötigt werden. So sollen nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken in Bezug auf spezifische Behinderungsgruppen, erhoben werden, um die Lage von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU in relevanten Bereichen des Alltagslebens und nicht nur im Bereich der Beschäftigung zu verfolgen.

Zentrale Themen der Entschließung

  • Uneingeschränkte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen während des gesamten Rechtsetzungszyklus
  • Schaffung eines ambitionierten Vorschlags für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der das gesamte Spektrum der mit der Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen für alle EU-Bürger zusammenhängenden Politikbereiche umfassen müsse, um ein unabhängiges Leben und die vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern
  • Schaffung eines ständigen, wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Durchsetzungsinstruments 
  • Barrierefreier Zugang zu Websites öffentlicher Stellen
  • Förderung der Barrierefreiheit – auch in Bezug auf elektronische Angebote
  • Förderung des Übergangs von der institutionellen zur gemeindenahen Betreuung
  • Entwicklung hochwertiger Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie Investition in den Kapazitätsaufbau bei Organisationen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren
  • Sicherstellen des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit.

Die EU-Kommission solle außerdem erläutern, wie sie in aktuellen und künftigen Rechtsvorschriften sicherstellen kann, dass Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit, Grundrechte, gleicher Zugang zu Dienstleistungen und zum Arbeitsmarkt und dieselben Rechte und Pflichten beim Zugang zu sozialer Sicherheit als Staatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem sie versichert sind, garantiert werden. Damit alle Menschen mit Behinderungen das Recht auf Freizügigkeit, das allen EU-Bürgern zusteht, wahrnehmen können.

In der Entschließung fordert das EU-Parlament die Mitgliedstaaten dazu auf, die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in entsprechende nationale Gesetze umzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen. Die Mitgliedstaaten sollen die UN-Behindertenrechtskonvention unverzüglich ratifizieren, sofern sie dies nicht bereits erledigt haben.

Resolution deutsch/englisch:

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2015 zu der vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen angenommenen Fragenliste im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der Europäischen Union (2015/2684(RSP))

European Parliament resolution of 20 May 2015 on the List of Issues adopted by the United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities in relation to the initial report of the European Union (2015/2684(RSP))

(Quelle: Europäisches Parlament)


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