12.05.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Erprobungsstudien zum Pflegebedürftigkeitsbegriff veröffentlicht

Als Vorarbeit zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu konkreten Leistungshöhen wurden im letzten Jahr zwei Erprobungsstudien durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und der GKV-Spitzenverband hat diese dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Die "Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" sollte mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufdecken, heißt es in einem Statement des GKV-Spitzenverbands. Notwendige Änderungen und Anpassungen können so bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden.

Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt.

Parallel dazu fand eine "Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen" statt. Diese sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen.

"Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien veröffentlicht" Statement des GKV-Spitzenverbands vom 12.05.2015

Weiterführende Informationen zu den Studien

(Quelle: Spitzenverband Bund der Krankenkassen)


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