06.03.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Erste Ergebnisse des Projektes RE-BEM vorgestellt

Die Beschäftigten stehen im Mittelpunkt des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und müssen künftig weiter in das Zentrum der Aufmerksamkeit in den BEM-Verfahren gerückt werden. Diese und weitere wichtige Aussagen aus dem Projekt RE-BEM wurden Ende Februar als Ergebnis einer empirischen Studie zur Umsetzung des BEM im Rahmen eines Fachtags präsentiert.

Gegenstand der Studie waren zwei Bausteine: eine Online-Befragung sowie eine Sekundärstudie, die die Auswertung bereits durchgeführter Projekte zum Gegenstand hatte.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind:

 

  • Ein entscheidender Faktor für das Gelingen des BEM ist das Vertrauen der Beschäftigten in die Zielrichtung des Verfahrens. Die Vermittlung des Reha-Anliegens des BEM ist noch nicht in breitem Umfang präsent, sodass zusätzliche Vertrauensbildungsmaßnahmen empfohlen werden.

  • Das Projekt hat für die Vertrauensbildung verschiedene ausbaufähige Maßnahmen ermittelt, u.a. verbesserte Öffentlichkeitsarbeit, Sicherstellung des Datenschutzes, Bereitstellung von Ressourcen durch Ausbau der Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern.

  • In der Vergangenheit gewonnene Erfahrungen im Strukturaufbau unterstützen den Aufbau einer funktionierenden BEM-Struktur. Kleinere Betriebe ohne diese Erfahrungen können sich einzelne Angebote der Sozialleistungsträger zunutze machen.

  • Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung stützt die BEM-Struktur. Dies gilt insbesondere dann, wenn darin Essentials, wie beschäftigtengerechte Zielsetzung, Zuständigkeitenregelung und Ressourcen Platz finden.

  • Wichtig für die Existenz des BEM ist, dass es „Kümmerer“ und „Anschieber“ gibt. Diese finden sich auf verschiedenen Ebenen in der Betriebshierarchie, sie sind jedoch eher zufällig anzutreffen. Wo es keine „Kümmerer“ gibt, läuft ein Anspruch von Beschäftigten auf ein ordnungsgemäßes BEM immer noch in einer Reihe von Betrieben ins Leere.

  • Durch die Zuordnung des BEM in das Schwerbehindertenrecht des SGB IX tritt hinsichtlich des Aufbaus einer BEM-Struktur in den Betrieben eine Zuständigkeitslücke auf, die es zu schließen gilt. Nach den Ergebnissen der Studien bietet sich die Einreihung der BEM-Struktur in die Arbeitsschutzregularien an. Die hierauf bezogene betriebliche Mitbestimmung könnte dann ihre strukturstützende Rolle besser ausfüllen als bisher.

  • Auch Tarifvereinbarungen, z.B. zur Demografie, könnten die Qualität des BEM stärken, indem sie BEM-Maßnahmen, die noch finanziell von den Beschäftigten abgefedert werden müssen, in ihren Leistungskatalog aufnehmen.

Weitere Informationen:

Bericht mit Projektergebnissen

Kurzfassung der wissenschaftlichen Ergebnisse

(Quelle: Projekt RE-BEM)


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