15.09.2015 Politik

EU im Dialog mit dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach dem Beginn des Dialogs mit Europäischen Union (EU) empfiehlt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter anderem die Verabschiedung eines Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes.

Am 3. September 2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss abschließende Bemerkungen und Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der EU. Darin enthalten sind unter anderem die Empfehlungen zur Verabschiedung eines Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes und die Verabschiedung einer Richtlinie über Gleichbehandlung, die den Diskriminierungsschutz auf Menschen mit Behinderungen ausweitet und auch Bereiche außerhalb des Arbeitslebens umfasst.

Das Dokument liegt bislang nur in Englisch vor: Concluding observations and recommendations (UN Comittee on the Rights of People with Disabilities)

Vorausgegangen war ein Fachgespräch zwischen Vertretern der EU und dem UN-Ausschuss vom 27. bis 28 August in Genf. Dabei wurden Fragen erörtert, wie die EU die UN-Behindertenrechtskonvention bisher umsetzt. Der aus 18 unabhängigen internationalen Experten bestehende UN-Ausschuss und die EU-Delegation unter Leitung von Michel Servoz, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Union führten dabei verschiedene Fragen-Antworten-Sitzungen durch. Vertreter von Mitgliedsstaaten nahmen als Beobachter teil.

Informationen zu diesem Fachgespräch sind auf der Konferenzwebseite zur 14. Session (17. August - 4. September 2015)zu finden.

Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des EU-Rahmens für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die EU ist der UN-Behindertenrechtskonvention im Dezember 2010 beigetreten. Der EU-Rahmen wurde 2012 als Struktur für die Förderung, den Schutz und die Überwachung der Durchführung dieses Übereinkommens eingerichtet.

(Quelle: Europäische Kommission)


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