15.03.2017 Internationales

Europarat beschließt Resolution für mehr politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der Europarat hat am 10. März 2017 die Resolution Nr. 2155 und den Bericht Nr. 14268 über die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Mitgliedsstaaten werden darin aufgerufen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Menschenrechtsstandards vollständig umzusetzen und zu gewährleisten.

Die Resolution enthält Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarats, um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Wichtiger Punkt ist unter anderem der Aufruf, das Wahlrecht auch bei einer Betreuung in allen Angelegenheiten zu gewährleisten und Menschen mit Behinderungen durch ein System der unterstützenden Entscheidungsfindung politische Partizipation zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollen auch barrierefreie Wahlen ermöglichen, sowohl was die physische Zugänglichkeit angeht als auch die Zugänglichkeit von Informationen. Hierzu dient etwa die stärkere Verwendung Leichter Sprache. Die Resolution und der Bericht waren von der SPD-Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert eingebracht worden.

In Deutschland sind Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Während einige Bundesländer diesen Ausschluss in ihren Landeswahlgesetzen bereits ersatzlos gestrichen haben, wird er nach aktueller Gesetzeslage auch im Rahmen der Bundestagswahl 2017 greifen und so die politische Partizipation von über 81.000 Menschen im wahlfähigen Alter beschränken.

Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, begrüßte den Beschluss des Europarats. Laut Bentele müssten die bestehenden pauschalen Wahlrechtsausschlüsse auch auf Bundesebene aus den Wahlgesetzen gestrichen werden. Menschen im wahlfähigen Alter müsse politische Teilhabe und Partizipation durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht werden. Die Behindertenbeauftragte rief alle Parteien dazu auf, Informationsmaterialien barrierefrei zur Verfügung zu stellen, speziell in Leichter Sprache. Das gebe Rückenwind für die notwendige politische Diskussion auch in Deutschland.

Report Nr. 14268 und Resolution Nr. 2155 stehen in englischer Sprache als Zusammenfassung und als vorläufige Fassung auf den Seiten des Europaparlaments online zur Verfügung:

(Quelle: Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen)


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