25.11.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fachverbände veröffentlichen Argumentationshilfe zu gesundheitsbezogenen Aspekten im BTHG

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben im November 2016 eine Argumentationshilfe für Diskussionen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) veröffentlicht. Diese bezieht Stellung zum Problemkreis der gesundheitsbezogenen Aufgaben im zukünftigen Recht der Eingliederungshilfe und nimmt explizit Bezug auf die ICF und die Deklaration des BAR-Sachverständigenrates.

Das Positionspapier wurde vom Arbeitskreis Gesundheitspolitik der Fachverbände für Menschen mit Behinderung unter Leitung von Prof. Dr. Michael Seidel erarbeitet und hat die Absicht, plausible Argumente für die laufende Diskussion zu liefern.

Insbesondere wird darin gefordert, dass Gesundheitssorge und Sicherung der Wirksamkeit ärztlicher oder ärztlich verordneter Leistungen im Alltag sowie im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten im Recht der Eingliederungshilfe verankert sein müssen. Des weiteren wird Kritik an den Entwurfsfassungen zum BTHG hinsichtlich der Darstellung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) geübt, deren komplexes Behinderungsmodell sowie die Kontextfaktoren unvollständig wiedergegeben seien. Auch sei die Terminologie der ICF willkürlich abgewandelt. Die ausdrückliche, vollständige sowie sach- und fachgerechte Bezugnahme auf die ICF der WHO müsse kompromisslos eingefordert werden.

Link zur Argumentationshilfe vom 17.11.2016

Die Argumentationshilfe ist als Ergänzung zur Stellungnahme der Fachverbände vom 12.9.2016 zu verstehen, in der die Fachverbände bereits vorgeschlagen haben, die Gesundheitssorge in die Assistenzleistungen aufzunehmen.

(Quelle: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung)


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