19.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Forderungen des DBSV zum Bundesteilhabegesetz

Vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens zum Bundesteilhabegesetz hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) verschiedene Forderungen veröffentlicht, dazu gehören gleiche Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen. Außerdem sollen Verbesserungen der Eingliederungshilfe auch für die Blindenhilfe gelten und Sehbehinderte dürfen nach Ansicht des Verbandes nicht von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden. Am 21. September findet in Berlin dazu die Protestaktion "Blinde gehen baden" statt.

Bildung sei der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und zu gesellschaftlicher Akzeptanz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 19. September 2016. Blinde und sehbehinderte Menschen seien dabei auf die Unterstützung durch Vorlesekräfte und Hilfsmittel angewiesen. Das Bundesteilhabegesetz lege ihnen jedoch Steine in den Weg, beispielsweise wenn sie eine weiterführende Schule besuchen, einen zweiten Abschluss erwerben oder nach einer Erblindung den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und deshalb als Reha-Maßnahme studieren wollen. Lebenslanges Lernen muss nach Ansicht des DBSV für alle behinderten Menschen gleichberechtigt möglich sein. Der Verband fordert deshalb die vollständige Finanzierung der Unterstützung durch den Staat.

Der DBSV führt weiter aus, die wichtigste Teilhabeleistung für viele behinderte Menschen in Deutschland sei die Eingliederungshilfe, für blinde Menschen dagegen das Blindengeld. Das Blindengeld ist aber eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Wie viel Blindengeld man erhält, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Der DBSV fordert deshalb eine bundeseinheitliche gerechte Blindengeldlösung.

Das Blindengeld kann durch die so genannte "Blindenhilfe" aufgestockt werden. Um Eingliederungshilfe bzw. Blindenhilfe zu erhalten, muss Bedürftigkeit bestehen, das heißt, man muss sozialhilfeberechtigt sein. Während im Bundesteilhabegesetz für die Eingliederungshilfe künftig gelockerte Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten sollen, bleibt die Blindenhilfe an die Sozialhilfebedürftigkeit des blinden Menschen und seines Ehepartners gebunden. Gegen diese Schlechterstellung blinder Menschen protestiert der DBSV.

Nach Angaben des DBSV haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % Anspruch auf Eingliederungshilfe, beispielsweise wenn sie teure Hilfsmittel für die Schule oder das Studium benötigen oder Hilfe bei der Hausaufgabenkontrolle ihrer Kinder. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz können künftig nur Menschen, die einen komplexen Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen haben, Leistungen erhalten. "Es darf nicht passieren, dass sehbehinderte Menschen als „nicht behindert genug“ ausgemustert werden!", schreibt der DBSV in seiner Pressemitteilung.

Die Protestaktion "Blinde gehen baden" findet am Mittwoch, 21. September 2016, 11 Uhr, in der Spree vor dem Reichstagsgebäude statt.

(Quelle: DBSV)


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