17.07.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Freie Wohlfahrtspflege will Qualitätsausschuss und Selbstverwaltung in der Pflege weiterentwickeln

Im Zusammenhang mit der Anhörung des Bundesgesundheitsministerium zum Zweiten Pflegestärkungsgesetzes fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) die konsequente Weiterentwicklung des vorgesehenen Qualitätsausschusses zu einer "wirklich arbeitsfähigen" Struktur.

Der neue Qualitätsausschuss ist als Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in der Pflege konzipiert. Er erfüllt die Funktion der Konfliktlösung, indem ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder im Bedarfsfall hinzugezogen werden können.

 Die BAGFW fordert unter anderem klare Kriterien zur Zusammensetzung des Ausschusses und die Schaffung einer Richtlinienkompetenz. Aus Sicht der BAGFW fehle es an einer permanenten Ergänzung der Selbstverwaltungspartner durch Unparteiische sowie an klaren Kriterien, aus denen sich ableiten lasse, welche Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene als Mitglied in der neuen Selbstverwaltungsstruktur legitimiert ist.

Ihr eigener Vorschlag orientiert sich am Modell des Gemeinsamen Bundesausschusses im SGB V. Gegenüber der im Referentenentwurf vorgesehenen Struktur entstünde mit einem Qualitätsausschuss nach dem BAGFW-Modell eine Selbstverwaltungsstruktur mit eingebautem Konfliktlösungsmechanismus, da der unabhängige Vorsitzende und zwei weitere unparteiische Mitglieder ständige Mitglieder dieser Struktur wären und nicht bei Bedarf hinzuziehende Schiedspersonen.

Ein weiterer zentraler Unterschied zum im Referentenentwurf vorgelegten Modell ist der Grad der Verbindlichkeit: Die Beschlüsse eines Qualitätsausschusses nach BAGFW-Modell haben den rechtsverbindlichen Charakter einer Richtlinie. Er würde Richtlinien über die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und Richtlinien zu den Ergebnissen von Qualitätsprüfungen einschließlich der Qualitätsberichterstattung erlassen.

Zur Erarbeitung eines konkreten Gesetzentwurfes hat die BAGFW den Hamburger Anwalt Markus Plantholz von der Kanzlei Dornheim beauftragt.

BAGFW-Stellungnahme/Pressemitteilung vom 14.07.2015 "'Qualitätsausschuss' des PSG II zu einer demokratisch legitimierten Selbstverwaltung weiterentwickeln"

Der Gesetzesentwurf als Teil der Stellungnahme der BAGFW zum PSG II.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)

 


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